Schwangerschaftsbetreuung

Basierend auf jahrzehntelanger Erfahrung betreue ich Sie während Ihrer Schwangerschaft von deren Beginn bis zur Geburt und dem folgenden Wochenbett.

Dabei folge ich selbstverständlich den Mutterschaftsrichtlinien und den neuesten wissenschaftlichen Standards, die von den entsprechenden Gremien empfohlen werden.

  • Nach Feststellung der Schwangerschaft berate ich Sie ausführlich über den Schwangerschaftsverlauf
  • Ich gebe Empfehlungen zu Ernährung, zu Veränderungen in den verschiedenen Lebenssituationen, sowie zu Reisen und zu vorteilhaften Verhaltensweisen
  • Durch eine Ultraschalluntersuchung legen wir den Geburtstermin fest
  • Sie erhalten von uns einen Mutterpass
  • Die darin geforderten Blutanalysen führen wir mit unserem Partnerlabor durch

Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen kontrollieren wir immer

  • Ihr Gewicht und Ihren Blutdruck
  • Die Scheide auf Infektionen
  • Den Muttermund und die Gebärmutter auf Veränderungen
  • in der 25.-28. SSW Ihren Blutzucker durch einen Belastungstest zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes
  • ab der 28. SSW regelmäßige Aufzeichnung der Herzschläge Ihres Kindes oder   Ihrer Kinder. Gleichzeitig wird aufgezeichnet, ob Sie schon Wehen haben.

Insgesamt sind drei Ultraschalluntersuchungen Ihres Kindes vorgesehen. Diese führe ich in unserer Praxis durch.

  • in der 9.-12. SSW   (Festlegung des Schwangerschaftsalters, Beurteilung des Kindlichen Körpers auf Auffälligkeiten)
  • in der 19.-22. SSW haben Sie die Wahl zwischen einem Basisultraschall, bei dem Die Größe Ihres Kindes bestimmt wird und die Lage des Mutterkuchens festgehalten wird und einem erweiterten Ultraschall (empfohlen!) Hierbei beurteilen wir zusätzlich zum Basisultraschall den Kopf, das Gehirn, den Hals, das Herz, den Magen, die Harnblase, den Rücken und Brustkorb Ihres Kindes. Auch das Geschlecht des Kindes ist meist erkennbar. Zudem kontrollieren wir die Durchblutung der Gebärmutter, um möglich Komplikationen im weiteren Verlauf Ihrer Schwangerschaft frühzeitig zu erkennen.
  • In der 29.-32. Schwangerschaftswoche (Kontrolle der regelrechten Entwicklung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder)

Zusatzuntersuchungen (IGel) im Rahmen der Schwangerenvorsorge

Einige Untersuchungen und Behandlungsmethoden können sinnvoll die Regeluntersuchungen ergänzen. Diese werden von den privaten Versicherungen und der Beihilfe bezahlt, von den gesetzlichen Kassen aber nicht. Allerdings gewähren einige von diesen einen gewissen Betrag, den sie für die Durchführung der folgenden Wahlleistungen Ihnen erstatten. Daher sollten Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse informieren.

  • Bluttests auf eine Infektion mit Toxoplasmose und Cytomegalie
  • Ersttrimester-Screening. Mittels Ultraschall wird am besten in der 13. SSW die Nackenfalte Ihres Kindes gemessen und der Körper von diesem genau untersucht. Dann wird bei Ihnen Blut abgenommen, das in einem auswärtigen Labor untersucht wird. Mit Hilfe einer umfangreichen Formel wird durch dieses das Risiko bestimmt, welches Ihr Kind hat, an einem Down-Syndrom (Trisomie 21) oder anderen Störungen der Erbanlagen oder der Organanlagen erkrankt zu sein.
  • Nicht invasiver Pränataltest (NIPT): Im Falle eines auffälligen Ersttrimester-Screenings kann durch eine weitere Blutanalyse von Ihnen festgestellt werden, ob Ihr Kind an einer zahlenmäßigen Störung der Erbanlagen erkrankt ist. Hierbei ist ein negativer Befund so gut wie sicher, ein positiver Befund hat aber eine Unsicherheit, weshalb dieser durch eine Fruchtwasseruntersuchung bestätigt werden muss. Zudem kann das Geschlecht Ihres Kindes mit diesem Test bestimmt werden.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Bis zur 20. SSW spüren Sie meist nicht die Bewegungen Ihres Kindes. Um hier Sicherheit über dessen Wohlbefinden zu erlangen, können Sie weitere US-Untersuchungen neben den oben beschriebenen 3 Regeluntersuchungen durchführen lassen. Diese sind frei von Risiken für Ihr Kind!
  • 3D / 4D- Untersuchungen: Bei dieser Methode kann Ihr Kind plastisch dargestellt werden. Auch sieht man gut, wie es sich bewegt. Allerdings gibt es nur wenige Gründe, warum man eine solche Untersuchung medizinisch begründet durchführen muss. Es handelt sich somit hierbei um das klassische „Babyfernsehen“. Da eine höchst unwahrscheinliche Beeinträchtigung des kindlichen Wohls nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, werden diese Untersuchungen ab dem Jahr 2020 untersagt werden.
  • Vaginalabstrich auf B-Streptokokken: Diese Bakterien können bei Ihrem Kind nach der Geburt zu einer schweren Infektion mit Versagen von wichtigen Organen führen (Für die Mutter sind sie jedoch völlig ungefährlich). Eine einmalige Antibiotikagabe unter der Geburt reicht, Ihr Kind ausreichend zu schützen. Ein Streptokokken-Test sollte daher zwischen der 35. und 37. SSW durchgeführt werden.

Geburt und Wochenbett

Als Belegarzt in der Berglandklinik Lüdenscheid betreue ich Sie gerne bei der Geburt Ihres Kindes und selbstverständlich auch während des Wochenbett-Aufenthaltes in der Berglandklinik. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik Geburt und Wochenbett.

Risikoschwangerschaften

Manchmal werden Frauen schwanger, die anderweitig erkrankt sind und für die die Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefährdung bedeuten kann. Auch gibt es neu während der Schwangerschaft auftretende Erkrankungen oder Veränderungen (z.B. frühzeitige Eröffnung des Muttermundes), die speziell betreut werden müssen. Zudem gehört die Betreuung von Mehrlingsschwangerschaften in diese Gruppe. Durch meine mehr als 13jährige leitende Tätigkeit in der Uni-Frauenklinik Tübingen habe ich umfassende Kenntnisse in der Behandlung dieser besonderen Patientinnen. Häufig wird hierbei auch eine stationäre Behandlung erforderlich, die in der Berglandklinik Lüdenscheid erfolgt und während dieser ich Sie intensiv betreue.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, die hier nicht beantwortet wurden?

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