Änderungen der Vorsorge-Untersuchungen seit dem 01.01.2020
Bei der in Deutschland seit Jahrzehnten durchgeführten jährlichen Vorsorge-Untersuchung wurde ein Abstrich mit einer Bürste von der Oberfläche des Gebärmutterhalses und aus dem Geburtskanal entnommen. Die so gewonnen Zellen wurden nach einer Spezialfärbung mikroskopisch von einem speziell hierfür ausgebildeten Frauenarzt oder Pathologen unter-sucht und Veränderungen entsprechend einer Graduierung bewertet. Durch dieses Verfahren wurden Veränderungen der Oberflächenzellen erfasst, bevor sie sich zu einem invasiven gefährlichen Krebsleiden weiterentwickelt haben.
Durch dieses bewährte Verfahren ist es gelungen, dass Deutschland weltweit zu den Ländern gehört, in denen pro Einwohnerzahl die geringste Zahl an invasiven Gebärmutterhals-Erkrankungen und somit auch an Todesfällen durch dieses Leiden auftritt.
Nun haben Deutsche Wissenschaftler herausgefunden, dass in den meisten Fällen ein Befall mit einem HPV-Virus ursächlich für die zellulären Veränderungen ist. Es gibt eine Vielzahl solcher sogenannter onkogener HPV-Viren, wobei in den letzten Jahren Impfungen gegen die Viren möglich sind, die in etwa 90 % der Gebärmutterhalskrebse gefunden werden.
Seit dem 1.1.2020 sollen ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle 3 Jahre die oben beschriebe-nen Abstrich-Untersuchungen durchgeführt werden zusammen mit einer Untersuchung auf das Vorliegen eines HPV. (Bei den jüngeren Patientinnen bleibt es bei dem jährlichen Rhythmus).
Bei diesen HPV-Untersuchungen werden aber nicht alle onkogenen Viren, also die, die eine Krebserkrankung verursachen können, erfasst. Zudem birgt alleine die Abstrichuntersuchung einen systemischen Fehler von > 20 % in sich, was bedeutet, dass mehr als ein Fünftel aller Erkrankungen bzw. deren Vorstufen übersehen wird. Da nun die Umwandlung von gesunden in kranke Zellen nur langsam (Monate bis Jahre) erfolgt, hat das bisherige Untersuchungs-intervall dennoch fast alle noch ungefährlichen Vorstufen aufgedeckt, so dass eine rechtzeitige Therapie erfolgen konnte. Dieses Intervall wurde jetzt auf 3 Jahre verlängert, so dass die beschriebenen Systemfehler nicht mehr frühzeitig erkannt werden. Es ist also zu erwarten, dass es in Deutschland wieder eine zunehmende Sterblichkeit an Gebärmutter-halskrebs geben wird. Erst nach Jahren wird dieses allerdings statistisch aufgearbeitet werden und eventuell Korrekturen der Vorsorge erfolgen. Bis dahin werden aber viele Patientinnen unnötig verstorben sein.
Mein Rat (und auch der vieler Experten):
Da alle weiteren gynaekologischen Vorsorgeuntersuchungen auch zukünftig mindestens einmal jährlich erfolgen sollen, Sie also eh in unsere Praxis kommen, können Sie auf eigene Kosten in den Jahren zwischen den von den Krankenkassen bezahlten Abstrichuntersuchun-gen einen zusätzlichen Abstrich anfertigen lassen. Die hierfür erforderlichen Kosten betragen z.Zt. 16,00 € für den Arzt und 14,00 € für das Labor. Auf diese Weise erhalten Sie für sich weiterhin den hohen Standard der bisherigen so erfolgreichen Vorsorge bezogen auf den Gebärmutterhalskrebs!