FAQ – Häufig gestelle Fragen

Insbesondere junge Mädchen sind vor ihrem ersten Besuch bei einem Frauenarzt sehr nervös und unsicher. Im Folgenden möchte ich versuchen, die häufigsten Fragen zu beantworten.

Wenn alles normal abläuft, solltest Du nach oder vor dem ersten Geschlechtsverkehr den Frauenarzt aufsuchen. Hier kann dann bei Bedarf über die für Dich geeignete Verhütungsmethode gesprochen werden.
Ein weiterer Grund für den Frauenarztbesuch ist, wenn dieser die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs vornehmen soll. Selbstverständlich solltest Du immer hingehen, wenn Du Beschwerden oder Fragen zu Deiner körperlichen Entwicklung hast. Gerne kannst Du Deine Mutter oder eine Freundin mitbringen.

Es ist hilfreich, wenn Du über Deine Monatsblutungen Bescheid weißt (wann, wie, wie oft…). Bei dem ersten Besuch in meiner Praxis sollte auch der Impfpass vorgelegt werden. Wenn kürzlich ein operativer Eingriff durchgeführt worden ist oder größere Operationen früher erfolgt sind, so ist es sehr hilfreich, ausreichende Unterlagen diese betreffend mitzubringen. Waren es mehrere OPs, so ist eine schriftliche Aufzählung hilfreich, insbesondere, wenn der Grund für den Praxisbesuch mit diesen Operationen oder Therapiemaßnahmen zusammenhängt.

Natürlich sollte die Versichertenkarte der Krankenversicherung vorgelegt werden!

Diese Frage ist eindeutig mit „ja“ zu beantworten. Vor allem, wenn Sie Beschwerden haben, können Sie auch ohne Termin jederzeit in meine Sprechstunde kommen, wenn die Praxis geöffnet ist. Aber auch sonst können Sie gerne einen Termin vereinbaren, was in der Regel zeitnah möglich ist.

Im Übrigen biete ich auch Termine zum Kennenlernen an.

Selbstverständlich, wenn Sie es möchten. Es geht um Sie, Ihr Wohlbefinden und wenn hierzu eine Begleitung beiträgt, dann bringen Sie sie mit.

Unsere Praxis ist barrierefrei und auch die Türen und Umkleidebereiche sind entsprechend ausgebaut. Wir helfen Ihnen gerne.

Am besten kann man die Untersuchung durchführen, wenn die Periodenblutung vorbei ist. Liegt aber eine Dauerblutung vor, dann muss auch während der Blutung untersucht werden.

Selbstverständlich nein. Durch die Scheide wird nur dann untersucht, wenn bereits Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Zudem hängt die Art der Untersuchung von den bestehenden Beschwerden ab und davon, ob eine Vorsorgeuntersuchung erforderlich ist.

Da sie ja nur durchgeführt wird, wenn bereits Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, ist die Untersuchung durch die Scheide nicht schmerzhaft. Dabei gilt: Je entspannter die Patientin ist, umso einfacher ist die Untersuchung und umso weniger Beschwerden macht sie!

Generell ist diese Frage mit nein zu beantworten. Allerdings ist eine Einwilligung der Eltern erforderlich, wenn eine Operation durchgeführt werden soll. Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist, ob ich als behandelnder Arzt der Meinung bin, dass die Patientin in der Lage ist, den Umfang ihres und meines Handelns zu verstehen und die von mir erläuterten Risiken abschätzen zu können. Zu dem Kennenlerntermin brauchst Du keine Eltern mitbringen, wenn Du unter 14 Jahren alt bist. Sollten aber eingehendere Untersuchungen oder die Verordnung von Medikamenten erforderlich sein, so ist in diesem Alter die Anwesenheit zumindest eines Elternteils erforderlich.

Wenn Du bereits Geschlechtsverkehr gehabt hast, dann muss ich mich davon überzeugen, dass nicht eine Entzündung vorliegt. Zudem muss ich eine Vorsorgeuntersuchung machen. Solltest Du aber noch jungfräulich sein, dann werde ich natürlich nicht durch die Scheide untersuchen!

 

Unsere Praxis bleibt bestehen

Unabhängig von der Schließung der Berglandklinik und dem MVZ bleibt unsere Praxis bestehen. Wir sind weiterhin für Sie da und freuen uns auf Sie.

Ihr Praxis-Team